Den Bausparkassen geht es ja heutzutage bekanntlich richtig dreckig. Nach den fetten Jahren, in denen mit dem Geld der Anleger viel Geld verdient wurde, sieht man sich nun in der aktuellen Niedrigzinsphase mit der anderen Seite der Medaille konfrontiert. Während auf dem Kapitalmarkt die Zinsen im Keller sind, müssen die Bausparkassen ihren fleißigen Sparer weiterhin die vertraglichen zugesicherten Zinssätze gewähren, die oft bei drei Prozent und höher liegen. Ein Dilemma, doch in der Finanzwelt weiß man an wen man sich wenden muss: An den Kunden. Da wird dann mit (zweifelhaften) Kündigungen gedroht oder die eigenen AGB bis an die gesetzliche Grenze (und wohl teilweise auch darüber hinaus) zu Lasten des Kunden ausgelegt.
Diese Strategie scheint auch die Debeka zu verfolgen, bei der ich selbst einen Bausparvertrag besitze und in der letzten Zeit mehrfach Post deshalb bekommen habe. Erst kürzlich teilte man mit mir, dass mit meiner letzten Lastschrift, die für das laufende Kalenderjahr zulässige Regelsparbetrag überschritten sei. Damit würde es sich um eine Sonderzahlung handeln, „nach § 2 Absatz 2 unserer Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)“. Weiter heißt es: „Sonderzahlungen akzeptieren wir immer nur dann, wenn wir sie im Interesse unserer Bauspargemeinschaft anlegen können. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist dies jedoch nicht möglich, so dass wir Ihre Einzahlung nicht akzeptieren können.“ (bei meiner Sonderzahlung ging es übrigens um 2 Euro!)
Ich hab dann mal in den ABB aus dem Jahr 2005, als ich den Bausparvertrag unterzeichnet habe, nachgeschaut, was denn in dem genannten § 2 Absatz 2 ABB steht. Dieser lautet wie folgt: [Weiterlesen…] ÜberDebeka akzeptiert Sonderzahlungen nicht mehr