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Einführung in das Steuerrecht

21. März 2016 by Christian Kommentar verfassen

Einführung in das SteuerrechtSteuern, ein Thema bei dem wohl so gut wie jeder aufstöhnt. Kein Wunder, keiner gibt gerne einfach so etwas ab, insbesondere wenn man gar nicht so genau weiß, was nun genau mit dem Geld getrieben wird. Dabei sind Steuern unerlässlich für die Funktionsfähigkeit des deutschen Staats. Dieser muss dem Gemeinwohl dienen und benötigt dafür entsprechende Mittel. Bildung, Schutz und Infrastruktur sind nur wenige Dinge, die doch Steuereinnahme ermöglicht werden. Nachfolgend möchte ich eine kleine Einführung in das deutsche Steuerrecht geben ohne zu sehr in die juristischen Details zu gehen, zumal ich auch gar kein Jurist bin 😉

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Prinzipien des Steuerrechts
  • 2 Was sind Steuern?
  • 3 Steuerliche Nebenleistungen
  • 4 Steuerarten
    • 4.1 Personensteuer
    • 4.2 Sachsteuer
    • 4.3 Realsteuern
    • 4.4 Verkehrsteuern
    • 4.5 Besitzsteuer
    • 4.6 Verbrauchssteuer
    • 4.7 Direkte / indirekte Steuern
  • 5 Verteilung der Steuer
  • 6 Doppelbesteuerung
  • 7 Quellen und Verweise
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Prinzipien des Steuerrechts

Das Steuerrecht beruht auf einigen Prinzipien, die sich wiederum aus dem Grundgesetzt ableiten lassen. Diese sind:

      • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Leitet sich aus dem allgemeinem Gleichheitssatzes (Artikel 3 Grundgesetz) ab und besagt, dass sich die Höhe der Steuern individuell an der ökonomischen Leistungsfähigkeit der entsprechenden Person orientiert. Das Leistungsfähigkeitsprinzip zählt zu den Fundamentalprinzipien der Besteuerung. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt man die folgenden drei Indikatoren an: das Einkommen, der Investitions- und Konsumfonds (Vermögen) und der Konsum. Generell unterscheidet man beim Leistungsfähigkeitsprinzip zwischen dem objektive und subjektive Nettoprinzip. Das objektive Nettoprinzip besagt, dass nur das Erwerbseinkommen (Erwerbseinnahmen gekürzt um Erwerbsausgaben) besteuert wird (Gewinnbesteuerung statt Einnahmenbesteuerung). Darüber hinaus geht das subjektive Nettoprinzip, das verlangt, dass zusätzlich auch noch private Ausgaben, die für die Lebensführung unentbehrlich sind, abgezogen werden sollen können (Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen).
      • Sozialstaatsprinzip: Verpflichtung des Gesetzgebers, der Rechtsprechung und der Verwaltung nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten.
      • Gesetzmäßigkeit der Besteuerung: Steuern dürfen nur aufgrund eines Gesetztes erhoben werden.
      • Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Bei der Anwendung der Steuergesetze müssen alle Steuerpflichtigen gleich behandelt werden.

Weitere allgemein anwendbare Prinzipien sind:

      • Vertrauensschutz
      • Verhältnismäßigkeitsprinzip
      • Rückwirkungsverbot

Was sind Steuern?

Jeder kennt zwar Steuern, aber was Steuern ganz genau sind, das kann wahrscheinlich nicht jeder sagen. Muss man aber auch nicht, denn dafür hat man ja das Gesetz. In § 3 I der Abgabenordnung wird der Steuerbegriff definiert. Diese Definition der Steuern besagt:

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Steuerliche Nebenleistungen

Im gleichen Paragraph der Abgabenordnung, in dem die Steuerdefinition zu finden ist, findet man im dritten Absatz auch die steuerlichen Nebenleistungen aufgeführt. Unter steuerlichen Nebenleistungen versteht man Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Im Gegensatz zu den Steuern selbst, dienen diese Nebenleistungen nicht zur Einnahmeerzielung des Staates, sondern sind viel mehr als „Unterstützungsmittel“ für diese Einnahmeerzielung gedacht (z.B. als Druckmittel oder Erziehungs- und Sanktionsfunktion).

Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen gemäß § 3 IV AO:

      • Verzögerungsgelder
      • Verspätungszuschläge
      • Zuschläge
      • Säumniszuschläge
      • Zwangsgelder
      • Zinsen
      • Kosten
      • Zinsen im Sinne des Zollkodex
      • Verspätungsgelder

Steuerarten

Man unterscheidet zwischen den folgenden Steuerarten:

Personensteuer

Bei der Personensteuer werden Leistungen von Personen besteuert. Beispiele für Personensteuer sind:

      • Einkommensteuer
      • Körperschaftsteuer
      • …

Sachsteuer

Bei der Sachsteuer (wird auch Objektsteuer genannt) werden Gegenstände/Sachen besteuert. Dadurch, dass sich die Sachsteuern nur nach den objektiv betrachteten Merkmalen orientieren, wird die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht mit einbezogen. Beispiele für die Sachsteuer sind:

      • Kfz-Steuer
      • Grundsteuer
      • …

Realsteuern

Realsteuern sind Sachsteuern, da sie an Steuerobjekte anknüpfen, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Eigentümers

Verkehrsteuern

Verkehrssteuern besteuern Leistungen im Güter-/Dienstleistungsverkehr.

Besitzsteuer

Bei Besitzsteuer werden Eigentumswerte versteuert. Eigentumswerte können beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Erbschaften oder auch das Einkommen sein.

Verbrauchssteuer

Hierunter fällt die Besteuerung von Verbrauchsgegenstände. Diese sind nach dem Verbrauch „weg“. Damit unterscheiden sie sich zu Gebrauchsgütern.

Direkte / indirekte Steuern

Unter direkten Steuern versteht man dabei die unmittelbare Belastung der Unternehmen/Personen. Hierbei wird die steuerliche Leistungsfähigkeit direkt erfasst.

Beispiele für direkte Steuer sind:

  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Kfz-Steuer
  • Erbschaftssteuer
  • …

Die indirekte Steuer wird wie der Name schon sagt nicht direkt erhoben, sodass man es teilweise gar nicht mitbekommt, dass man hier gerade eine Steuer bezahlt. Die Erhebung findet hier beispielsweise beim Händler/Verkäufer vor, die diese an den Endverbraucher weitergibt.

Beispiele für indirekte Steuern sind:

  • Umsatzsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Tabaksteuer
  • Schaumweinsteuer
  • …

Verteilung der Steuer

Nun da wir wissen, was es alles für verschiedene Steuerarten es gibt, ist nun auch interessant, wer diese Steuer denn überhaupt erhält. Schließlich gibt es in Deutschland den Bund, die Länder und die Gemeinden, die gleichermaßen Geld für ihre Aufgaben benötigen. Die Verteilung des Steueraufkommens ist direkt im Grundgesetz geregelt. In Artikel 106 Grundgesetz erfährt man, wer welche Steuern bekommt. Folgende Verteilung ergibt sich dabei:

BundLänderGemeinden
Zölle
Verbrauchsteuern (teilweise),
Straßengüterverkehrssteuer, Kfz-Steuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern,
Kapitalverkehrssteuer, Versicherungssteuer und die Wechselsteuer,
Einkommensteuer (teilweise),
Körperschaftsteuer (teilweise),
Umsatzsteuer (teilweise)
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer,
Verkehrssteuern (teilweise),
Biersteuer,
Abgaben der Spielbanken,
Einkommensteuer (teilweise),
Körperschaftsteuer (teilweise),
Umsatzsteuer (teilweise)
Gewerbesteuer,
Grundsteuer,
örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern

Doppelbesteuerung

Deutschland besitzt eine unbeschränkte Steuerpflicht, das bedeutet, dass die Besteuerung in der Regel mit dem Welteinkommen erfolgt. Hat man nun ein Einkommen in mehreren Ländern, dann kann das dazu führen, dass man auch in mehreren Ländern Steuern zahlen muss. Solch eine Mehrfachbesteuerung soll natürlich vermieden werden, weshalb es entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Solche Einkommen sollen die Besteuerung bei den Betroffenen regeln, damit nur eine Einfachbesteuerung entsteht.

Quellen und Verweise

  • http://www.walter-grasser.net/tf/TF_Steuern_Grundlagen.pdf
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_%28Deutschland%29
Christian

In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.

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Kategorie: Steuern

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