Der ein oder andere wird wahrscheinlich schon vor einiger Zeit oder auch erst vor kurzem von der eigenen Hausbank auf dem sogenannten Common Reporting Standard aufmerksam gemacht worden sein. Doch was ist dieser Common Reporting Standard überhaupt und was bedeutet dieser ganz genau für einen selbst? Diese Fragen sollen nachfolgend geklärt werden.
Wie man aus dem Namen vielleicht schon ablesen kann, dreht es sich beim Common Reporting Standard (international auch unter der förmlichen Bezeichnung Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information bekannt) um einen automatischen Austausch von Informationen, hier im speziellen von Informationen zu Finanzkonten. Dabei ist der von der OECD entwickelte Common Reporting Standard (CRS) Teil des automatischen Austauschs von (Steuer-)Informationen (AEOI). Man kann den Common Reporting Standard als Antwort auf den Vorstoß der USA sehen, die ihrerseits mit Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) und dem Inter Governmental Agreement (IGA) ihrerseits Austauschprozesse entwickelt hatten. Der Common Reporting Standard baut auf FACTA auf und erweitert diesen Prozess, damit er beispielsweise auch in Europa ohne Bedenken implementiert werden kann.
Wann der Informationsaustausch startet, variiert von teilenehmenden Land zu Land. In Deutschland wird es ab dem Jahr 2017 soweit sein. Ab dann werden jährlich automatisch folgende Daten bzgl. der Bankkonten einer Person zwischen den Ländern ausgetauscht: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Kontonummer, Kontostand zum Ende des Berichtsjahres und alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen). Ein Jahr später wird zusätzlich noch über sogenannte Verkaufserlöse berichtet.
Ziel des Common Reporting Standard ist die Eindämmung der internationalen Steuerhinterziehung. Länder erhalten so Zugriff auf Informationen von Personen, die nicht in ihrem Land sitzen, aber dennoch Steuern bezahlen müssten. Knackpunkt ist hier die steuerliche Ansässigkeit, die nicht alleine auf die Staatsbürgerschaft zurückzuführen ist. Jeweilige nationale Bestimmungen regeln, ob eine Person im jeweiligen Land steuerlich ansässig ist oder nicht. Anhaltspunkte können beispielsweise der Wohnsitzt, ein ständiger Aufenthalt, oder bei Unternehmen auch der Ort der Geschäftsleitung sein. Wer beispielsweise mehrere Wohnsitze hat, kann auch in verschiedenen Staaten gleichzeitig als steuerlich ansässig gelten.
Ausführliche Vorstellung des Common Reporting Standard (allerdings auf Englisch!)
Quelle
Bildquelle: geralt/pixabay.com
In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.
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