Das Nachrangdarlehen (auch nachrangiges Darlehen/nachrangiges Fremdkapital, im englischen: junior debt oder subordinated loans) zählt sich zum Mezzanine-Kapital, also eine Finanzierungsform als Mischung aus Eigenkapital- und Fremdkapital. Das Besondere am Nachrangdarlehen ist nun, dass im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Kreditnehmers das Darlehen im Rang hinter anderen Forderungen des entsprechenden Unternehmens zurücktritt. Gegenüber dem Eigenkapital ist das Nachrangdarlehen aber nicht nachrangig, sprich bevor der Eigentümer des insolventen Unternehmens Geld zurück erhält, muss er erst alle nachrangigen Darlehen in voller Höhe bedienen. Die genaue Rangfolge ist:
- Normale Verbindlichkeiten (senio debt: Lieferanten, Banken …)
- Nachrangdarlehen (junior debt)
- Gesellschaftsdarlehen
- Eigenkapital
Aus dem § 488 I BGB ergeben sich die „vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag“:
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Wie man sieht, ist in der ursprüngliche Form des Darlehens keine Privilegierungsbedingungen vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
Vorteile und Nachteile von Nachrangsdarlehen
Es ist natürlich nachteilig, wenn man im Falle einer Insolvenz ganz hinten in der Reihe der Gläubiger steht und somit die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass man leer ausgeht. Wie immer gibt es aber zwei Seiten der Medaille, nachfolgend werden deshalb die Vorteile und Nachteile jeweils aus Darlehensnehmer- und aus Darlehensgebersicht vorgestellt.
Aus Sicht des Darlehensnehmer
Ein Darlehensnehmer hat mit einem Nachrangsdarlehen die Möglichkeit, auch mit wenig Eigenkapital oder Sicherheiten, an ein Darlehen zu gelangen. Das ist klar ein Vorteil, wenn er sonst keinen normalen Bankkredit erhalten würde. Es besteht auch die Möglichkeit mit einem Nachrangsdarlehen die Darlehenssumme zu erhöhen, falls der Kreditgeber des erstrangigen Darlehens (senior debt) die Höhe z.B. wegen fehlendem Eigenkapital beschränkt. Außerdem hat der Darlehensgeber bei einem Nachrangsdarlehen keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik.
Der Nachteil für den Darlehensnehmer ergibt sich aus der meist höheren Zinslast, die der Darlehensgeber als Ausgleich für das Risiko eines Totalverlustes verlangt.
Aus Sicht des Darlehensgeber (Investor)
Der Nachteil von einem Nachrangsdarlehen, ist beispielsweise im Vergleich zu Aktien, dass der Investor in den meisten Fällen nicht am Erfolg seiner Investition partizipiert. Gleichzeitig trägt er aber das komplette Risiko, insbesondere eines Totalverlustes. Darüber hinaus ist das Kapital in der Regel viel länger gebunden. Aufgewiegt werden diese Nachteile auf der Investorenseite durch einen höheren festen Zinssatz. Sprich der Kreditgeber mit einem Nachrangsdarlehen hat als Vorteil einen höheren Zinssatz als der Kreditgeber des erstrangig besicherten Darlehen (manchmal auch eine zusätzliche Gewinnbeteiligung).
Nachrangdarlehen in der Bilanz
In der Bilanz tauchen Nachrangdarlehen auf der Passiva-Seite als Verbindlichkeiten auf. Man kann sie beispielsweise unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten“ verbuchen.
Beispiele von Nachrangdarlehen
Staatliche Förderprogramme werden oft als Nachrangdarlehen vergeben. Auch bei Crowdinvesting findet man häufig die Form des Nachrangdarlehens vor. Die Zinszahlungen stellen damit Aufwände dar, die in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ auszuweisen sind.
Quellen

In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.
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