Letztes Update: 16.07.2019
Wer in den Genuss von vermögenswirksame Leistungen (VL bzw. VWL) bei seinem Arbeitgeber kommt, der hat die Qual der Wahl. Sie können in einen Bausparvertag, Lebensversicherung oder beispielsweise auch in Banksparpläne fließen. Vergleichsweise neu und noch nicht so viel genutzt ist die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in ETFs. Spannend sind Fonds und ETFs vor allem deshalb, da sie mit hohen Renditen locken. Gleichzeitig muss man aber auch bereit sein, ein etwas höheres Risiko in Kauf nehmen. Auf was es sonst noch beim VL sparen mit ETFs ankommt, erfährt man nachfolgend.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
- 2 Wer erhält Vermögenswirksame Leistungen?
- 3 Wie kann man Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen?
- 4 Welcher ETF sollte ausgewählt werden?
- 5 In gemanagte Fonds oder in ETFs anlegen?
- 6 Anbieter zu Anlage von vermögenswirksame Leistungen in ETFs
- 7 Vorteile und Nachteile
- 8 Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeberwechsel?
- 9 Das könnte dich auch interessieren
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Schon im April 1966 schrieb die Stiftung Warentest in ihrem ersten test-Heft: „Viele kennen gar nicht alle Vergünstigungen, die ihnen das Gesetzt bietet“. Die Rede war schon damals von den vermögenswirksamen Leistungen, die damals auch noch als 312-Markt-Gesetzt bekannt waren.
Unter vermögenswirksame Leistungen versteht man einen Zuschuss des Arbeitsgebers für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers (voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Soldaten). Man erhält hierbei bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Bruttolohn. Zusätzlich kann man selbst noch den Betrag mit einem Eigenanteil aufstocken und ist man unter einem bestimmten Einkommen, winken darüber hinaus eine bis zu 80 Euro vom Finanzamt gewährte Arbeitnehmersparzulage.
Wer erhält Vermögenswirksame Leistungen?
Ein Arbeitgeber muss keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlen, dementsprechend hat auch nicht jeder Anspruch darauf. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch Arbeitsverträge regeln, ob und in welcher Höhe man einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat. Ist man sich nicht sicher, ob der eigene Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezahlt, kann man sich jederzeit an die Personalabteilung des Unternehmens wenden und um Auskunft bitten.
Wie kann man Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen?
Grundsätzlich funktioniert es so, dass man einen ETF-Vertrag über vermögenswirksame Leistungen sechs Jahre bespart, bevor dieser noch ein Jahr ruhen muss. Nach insgesamt sieben Jahre (Sperrfrist, auch Festlegungsfrist genannt) kann man dann über das Geld freiverfügen.
Wie schon erwähnt, gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten für Vermögenswirksame Leistungen, wie beispielsweise:
- Bausparverträge
- Lebensversicherung
- Banksparpläne
- Wertpapiersparverträge (z. B. in Aktien, Fonds und ETFs)
Wie man schon sieht, ist die Anzahl an Finanzprodukte, in denen Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden können eingeschränkt. Entsprechend verhält es sich auch bei einer Anlage von Vermögenswirksame Leistungen in einen ETF (Abkürzung für Exchange-traded Fund – deutsch börsengehandelter Fonds). Nicht alle ETFs sind möglich fürs VL-Sparen.
Welcher ETF sollte ausgewählt werden?
Welcher ETF für die vermögenswirksamen Leistungen ausgewählt werden soll, ist ein bisschen Geschmackssache. Beim Anbieter Finvesto* stehen aktuell beispielsweise über 70 verschiedene ETFs für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen bereit. Es handelt sich dabei sowohl um VL-fähige als auch VL-zulagenberechtigte ETFs.
So ist es ebenso möglich die vermögenswirksamen Leistungen in einen DAX-, Dow Jones-, Dividenden- oder auch World-ETF anzulegen. Auf Anbieterseite sind die drei großen ETF-Anbieter ComStage, iShares und Xtrackers vertreten.
Die auf Finanzen spezialisierte Zeitung Finanztest der Stiftung Warentest empfiehlt als Basisanlage einen ETF auf den Weltaktienindex MSCI World. Er bietet die größte Streuung, sodass man hier breit aufgestellt ist und schon einiges passieren muss, dass man hier Minus macht. Dafür verzichtet man aber evtl. auch auf den ein oder anderen Prozent, der mit einem etwas spitzeren ETF möglich gewesen wäre. Ich kann mich aber nur den Experten von Finanztest anschließen. So habe ich selbst auch meine vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF auf den Weltaktienindex MSCI World angelegt. Konkret in den COMSTAGE MSCI WORLD TRN UCITS, welcher auch bei Finvesto* zu den beliebtesten VL-ETFs zählt.
Bei der Auswahl eines VL-fähigen ETF ist allerdings zu beachten, dass sobald ein ETF ausgewählt und schon bespart wurde, keine Änderungen mehr an diesem vorgenommen werden kann. So ist es weder möglich Geld aus dem Vertrag abzuziehen, noch diesen besparten ETF zu wechseln. Möglich ist das nur, wenn man den Vertrag ganz auflöst oder diesen ruhen lässt und einen neuen Vertrag eröffnet. Mit einem neuen VL-Vertrag kann auch ein neuer VL-fähiger ETF ausgewählt und bespart werden.
In gemanagte Fonds oder in ETFs anlegen?
Schon in der Stiftung Warentest Ausgabe 02/2014 kamen die Tester zum Fazit: „Gemanagte Fonds sind teuer“. Letztendlich ist die Frage bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in gemanagte Fonds oder doch lieber in ETFs eine Grundsatzfrage. Wer glaubt, Fondsmanager können über lange Zeit den Markt schlagen, der greift zu gemanagten Fonds. Leider zeigt aber die Erfahrung, dass die meisten Fonds den Markt hinterherhinken. Dann hat man so schon wenig Rendite und zusätzlich auch noch Fondkosten. So kann man in der Test-Ausgabe lesen: „Für viele sind VL-Sparpläne auf Indexfonds die bessere Wahl“. Die Rede ist natürlich von Exchange Traded Funds, kurz ETF.
Anbieter zu Anlage von vermögenswirksame Leistungen in ETFs
Bisher ist der Markt zur Anlage von vermögenswirksame Leistungen in ETFs noch sehr überschaubar. Es gibt leider kaum Anbieter, zwischen denen man wählen kann. Soweit mir bekannt, gibt es aktuell lediglich zwei Anbieter für VL-Sparen mit ETFs in Deutschland. Diese sind finvesto und comdirect, die beide die Anlage über ebase (100%iges Tochterunternehmen der britischen FNZ Group) anbieten. Bei der comdirect kostet das Depot im Jahr 12 Euro, bei finvesto zahlt man 10 Euro im Jahr. Sonst unterscheiden sich die beiden Anbieter nur im Detail. Ich selbst habe ein Konto für das ETF VL-Sparen bei finvesto eröffnet und bin bisher sehr zufrieden damit.
Hier ein Depot zum ETF VL-Sparen bei einem der Anbieter anlegen:
Ein Anbieter für ETF-Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen ohne Depotgebühr ist mir leider nicht bekannt. Sollte sich das ändern, werde ich diesen natürlich hier auch auflisten.
Vorteile und Nachteile
Nachfolgend findet man die Vorteile und Nachteile des VL-Sparen mit einem ETF in der Übersicht.
Vorteile des VL-Sparen mit einem ETF
- attraktive Renditen
- Risikostreuung
- Geringe Kosten
- Ausgabeaufschlag (Vertriebsprovision)
Nachteile des VL-Sparen mit einem ETF
- höheres Risiko
Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen beim Arbeitgeberwechsel?
Wenn man den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber ebenfalls vermögenswirksame Leistungen zahlt, dann kann man ganz einfach den schon bestehende ETF-VL-Vertrag fortführen. Hierfür muss man lediglich dem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung des VL-Anbieters oder eine Vertragskopie übermitteln.
Falls der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt, dann kann man den VL-Vertrag auch auf eigene Faust weiterführen. In dem Fall muss man aber die Einzahlungen komplett selbst übernehmen. Immerhin ist der neue Arbeitgeber aber verpflichtet, diese aus ihrem Gehalt an den VL-Anbieter zu überweisen. Interessant ist dies vor allem für Geringverdiener, die Anspruch auf staatliche Zulangen haben.
Ebenfalls jederzeit möglich, beispielsweise auch bei Arbeitslosigkeit, ist die Beantragung von Beitragsfreiheit für den VL-Vertrag.
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Bildquelle: geralt/pixabay.com
In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.
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