• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
Finanzeinstieg

Finanzeinstieg

Dein Einstieg in die Finanzwelt

  • Allgemein
    • News
    • Interviews
    • Bücher
  • Börse
    • Grundlagen
  • FinTech
    • CrowdInvesting
    • Robo-Advisor
  • Kredite
  • Sparen
    • Altervorsorge
    • Bausparen
  • Steuern

Verwahrungsarten von Wertpapiere im Überblick

19. April 2017 by Christian 2 Kommentare

In der heutigen digitalen Zeit, in denen Dokumente im Grunde nur aus Einsen und Nullen bestehen, machen sich viele Wertpapierbesitzer keine Gedanken, wo und in welcher Form ihre Investitionsentscheidungen verwahrt werden. Müssen sie grundsätzlich auch nicht, denn wie so vieles in Deutschland, ist auch die Verwahrung von Wertpapieren penibel geregelt (siehe dazu beispielsweise das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren – Depotgesetz – DepotG). Und das ist auch gut so, im Falle der Fälle möchte man schließlich wissen, wo und in welcher Form die eigenen Wertpapiere gelagert werden. Deshalb kann es nicht schaden, die wichtigsten Verwahrungsarten von Wertpapiere zu kennen, da sich diese auch ändern können.

Nachfolgend werden die Verwahrungsarten Girosammelverwahrung, Streifbandverwahrung, Wertpapierrechnung, geschlossenes Depot und Aberdepot vorgestellt und beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Girosammelverwahrung
  • 2 Streifbandverwahrung
  • 3 Wertpapierrechnung
  • 4 Aberdepot
  • 5 Geschlossenes Depot
  • 6 Quellen und Verweise:
  • 7 Das könnte dich auch interessieren

Girosammelverwahrung

Dass die Girosammelverwahrung (auch einfach Sammelverwahrung genannt) hier an erster Stelle aufgeführt wird, ist kein Zufall. Die Girosammelverwahrung ist nämlich die häufigste Verwahrungsart von Wertpapieren.

Die meisten dürften diese Verwahrungsart kennen, man sieht sie nämlich beispielsweise in der Regel, wenn man online in sein Depot reinschaut. Die Wertpapiere werden bei dieser Verwahrungsart nur „virtuell“ bzw. „auf Papier“ als Depotguthaben auf Girosammeldepotkonten geführt und umgebucht. Eine tatsächliche „Bewegung“ findet bei den Umbuchungen nicht statt.

Die tatsächliche Verwahrung und Verwaltung findet bei der (inländischen) zentralen Verwahrstelle Clearstream oder einem ausländischen Zentralverwalter statt (man spricht deshalb auch von einer Drittverwahrung).

Als Wertpapierbesitzer hat man also im Prinzip lediglich einen Eigentumsanteil an den sammelverwahrten Wertpapieren und kein Alleineigentum. Rechtlich wird dieser Eigentumsanteil unter anderem über § 6 DepotG in Verbindung mit § 985 BGB geregelt, sodass man jederzeit das Recht hat, von der Depotbank die Herausgabe des Miteigentums zu verlangen. Man bekommt in diesem Fall dann wahrscheinlich nicht exakt die Wertpapiere, die man erworben hat, aber auf jeden Fall Wertpapiere nach Art und Stückzahl davon.

Hinweis: Mit einem Girokonto hat die Girosammelverwahrung übrigens nichts zu tun. Das Wort „giro“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Runde“ oder „Umdrehung“. Wie bei einem Girokonto wird auch bei der Girosammelverwahrung das Geld durch Buchungen verschoben.

Diese Art der Verwahrung bringt noch einige weitere Besonderheiten mit sich. So musste man ursprünglich für die Geltendmachung der verbrieften Rechte, wie etwa dem Stimmrecht der Aktien, die eigentliche Urkunde vorlegen. Dies ist aber bei der Girosammelverwahrung so gar nicht möglich, da der Wertpapierbesitzer die dazugehörige Urkunde gar nicht besitzt. Statt der eigentlichen Urkunde macht man seine Rechte bei der Girosammelverwahrung über Hinterlegungsbescheinigungen des Kreditinstituts geltend.

Die Wertpapierarten die zu einer Girosammelverwahrung zugelassen sind, hat die BaFin in einer bankaufsichtsrechtlichen Anordnung in Ziffer 1 Nr. 1 bestimmt. Darunter fallen unter anderem vertretbare Wertpapiere derselben Art, insbesondere Namensaktien und Schuldbuchforderungen.

Streifbandverwahrung

Der Name ist bei dieser Verwahrungsart Programm. Geregelt in §2 DepotG wird dem Besitzer des Wertpapiers zugesichert,

„die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die nicht zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt.“

Man spricht bei der Streifbandverwahrung deshalb auch von einer Sonderverwahrung (engl. separate/segregated/individual/jacket custody). Streifband deshalb, da die Stücke auf einem Streifband (eine individuell ausgezeichnete Papierschleife) von den anderen Beständen separat verwahrt und verwaltet werden.

Im Vergleich zur Girosammelverwahrung ist die Streifbandverwahrung in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden, kommt aber dementsprechend auch deutlich seltener vor.

Vorteile bei der Streifbandverwahrung sind, dass der Kunde voller Eigentümer der Wertpapiere bleibt. Er hat damit ein Herausgaberecht auf genau dieselben effektiven Stücke, die er auch eingeliefert hat.

Wertpapierrechnung

Nicht im Eigentum befinden sich die Wertpapiere bei der Verwahrungsart der Wertpapierrechnung. In diesem Fall werden die Wertpapier treuhändisch von einer ausländischen Stelle als Verwalter gehalten. Dadurch, dass der Begünstige kein Eigentum an den Wertpapieren hat, kann er lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Lieferung ausländischer Wertpapiere anmelden. Die inländische Depotbank selbst ist nur ein „Zwischenverwahrer“. Zwar kann es mehrere Zentralverwalter geben, aber während in der Regel die Clearstream AG der deutsche Zentralverwalter ist, ist das internationale Pendant die Clearstream Luxemburg.

Es ist durchaus möglich, dass die Wertpapierrechnung in einer Girosammelverwahrung umgelegt wird.

Aberdepot

Auch beim Aberdepot befindet sich das Eigentum der verwahrten Wertpapiere nicht beim Kunden, sondern dieses Mal bei dem Institut, bei dem das Wertpapier verwahrt wird. Nach dem Depotgesetz in Deutschland ist solch ein Depot nicht für Kreditinstitute vorgesehen.

Geschlossenes Depot

Während bei den bisherigen oben genannten Verwahrungsarten die Bank jeweils die Verwaltung übernommen hat, muss diese beim geschlossenen Depot komplett vom Kunden übernommen werden. Die Bank bietet bei dieser Verwahrungsart lediglich einen Tresor für die effektiven Stücke an. Es werden also physische Wertpapiere gelagert, die entsprechend händisch übergeben werden müssen. Benachrichtigungen bezüglich Kapitalmaßnahmen (wie beispielsweise Aktiensplits oder Dividenden) oder Hauptversammlungen erfolgen nicht. Üblich ist diese Verwahrungsart inzwischen nicht mehr. Sie kommt, wenn überhaupt, nur noch bei Tafelpapieren zu Anwendung, also spezielle Wertpapiere, die der Kunde effektiv von seiner Bank ausgehändigt bekommt.

Quellen und Verweise:

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapierdepot

Bildquelle: pixabay.com/Klarinette71

Das könnte dich auch interessieren

  • ETF - Alles was man zu Exchange Traded Funds wissen muss
  • Robo-Advisor: Alles was man über die Finanzroboter wissen sollte
  • Blockchain einfach erklärt: Definition, Beispiele und mehr
  • Crowdinvesting Plattformen im Vergleich
  • OMfinCon 2017 Recap
Christian

In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.

Kategorie: Grundlagen

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. R.Kautzner meint

    19. Juli 2018 um 9:57

    Habe keine Meinung. Lediglich eine Frage.´
    Was ist bei Commerzbank, Aktien , Verwahrart 700 ?
    MfG R.Kautzner

    Antworten
  2. Christian meint

    19. Juli 2018 um 22:04

    Hallo,

    ich habe leider kein Konto bei der Commerzbank, kann deshalb an dieser Stelle leider nicht weiterhelfen. Vielleicht jemand anderes? Ansonsten einfach direkt mal bei der Bank melden.

    Beste Grüße
    Christian

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Seitenspalte

Suche

Über mich

Hallo, ich bin der Christian und betreibe finanzeinstieg.de. Hier möchte ich dir theoretisches aber vor allem auch praktisches Wissen für einen optimalen Einstieg in die Finanzwelt vermitteln. Egal ob Börse, Sparen oder Forex, hier findet man die unterschiedlichsten Finanzthemen.

Seiten

  • Datenschutzerklärung
  • Finanzglossar
  • Impressum
  • Links

Copyright © 2025 · Genesis Sample on Genesis Framework · WordPress · Anmelden

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Dir die bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns an Deine Präferenzen und wiederholten Besuche erinnern. Wenn Du auf "Alle akzeptieren" klickst, erklärst Du dich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Du aknnst jedoch die "Cookie-Einstellungen" besuchen, um eine kontrollierte Zustimmung zu erteilen.
Cookie EinstellungenAlle akzeptieren
Zustimmung verwalten

Privacy Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die als notwendig eingestuften Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Dritten, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Ihr Surferlebnis beeinträchtigen.
Funktional
Funktionale Cookies helfen dabei, bestimmte Funktionen auszuführen, wie z. B. das Teilen von Inhalten der Website auf Social-Media-Plattformen, das Sammeln von Rückmeldungen und andere Funktionen von Dritten.
Leistung
Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren, was dazu beiträgt, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Analytics
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate, die Traffic-Quelle usw.
CookieDauerBeschreibung
CONSENT2 yearsYouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
__gads1 year 24 daysThe __gads cookie, set by Google, is stored under DoubleClick domain and tracks the number of times users see an advert, measures the success of the campaign and calculates its revenue. This cookie can only be read from the domain they are set on and will not track any data while browsing through other sites.
Werbung
Werbe-Cookies werden verwendet um Besuchern relevante Werbung und Marketing-Kampagnen anzubieten. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um maßgeschneiderte Werbung zu liefern.
CookieDauerBeschreibung
IDE1 year 24 daysGoogle DoubleClick IDE cookies are used to store information about how the user uses the website to present them with relevant ads and according to the user profile.
test_cookie15 minutesThe test_cookie is set by doubleclick.net and is used to determine if the user's browser supports cookies.
VISITOR_INFO1_LIVE5 months 27 daysA cookie set by YouTube to measure bandwidth that determines whether the user gets the new or old player interface.
YSCsessionYSC cookie is set by Youtube and is used to track the views of embedded videos on Youtube pages.
yt-remote-connected-devicesneverYouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-idneverYouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt.innertube::nextIdneverThis cookie, set by YouTube, registers a unique ID to store data on what videos from YouTube the user has seen.
yt.innertube::requestsneverThis cookie, set by YouTube, registers a unique ID to store data on what videos from YouTube the user has seen.
Notwendig
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website, anonym.
Andere
Andere nicht kategorisierte Cookies sind solche, die noch analysiert werden und noch nicht in eine Kategorie eingeordnet wurden.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Unterstützt von CookieYes Logo