Im normalen Sprachgebrauch werden die Begriffe Kredit und Darlehen synonym verwendet. Doch ist das tatsächlich richtig? Gibt es einen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen oder nicht? Und falls nicht, warum gibt es dann eine Kreditkarte und keine Darlehenskarte? Der nachfolgende Artikel soll etwas Licht ins Dunkle dieser Frage bringen.
Inhaltsverzeichnis
Es gibt einen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen
Um es gleich auf den Punkt zu bringen, es gibt sehr wohl einen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen, auch wenn man beide Begriffe synonym verwendet. Generell sind sowohl Kredit als auch Darlehen ein Mittel für die Geldbeschaffung, genauer gesagt zur Beschaffung von Fremdkapital. Kredit ist nun der Überbegriff, während das Darlehen eine bestimmte Kreditform darstellt. Damit ergibt sich, dass ein Darlehen immer auch ein Kredit ist, aber ein Kredit nicht zwangsläufig ein Darlehen.
Das deutsche Gesetz spricht übrigens immer von einem Darlehen. So findet man beispielsweise im § 488 BGB die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag, während § 489 BGB das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers regelt. Doch auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht explizit den Kredit nennt, finden diese Regelungen beispielsweise dennoch Anwendung bei einem Kreditvertrag.
Manchmal liest man, dass der Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen darin liegen würde, dass bei einem Kredit sowohl Geld als auch andere Dinge dem Kreditnehmer überlassen werden, während es sich beim Darlehen nur um Geld handelt. Und tatsächlich findet man im § 488 I BGB folgende Formulierung:
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Hier ist tatsächlich nur von einem Geldbetrag die Rede. Schaut man nun aber in § 607 I BGB, dann findet man dort auch die entsprechende Regelung für ein Sachdarlehen:
Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
Übrigens: Vor der Schuldrechtsreform waren Sachdarlehen und Gelddarlehen einheitlich in §§ 607 bis 610 BGB, seit 1. Januar 2002 werden die Vertragstypen nun separat aufgeführt.
Sprachlicher Unterschied zwischen Darlehen und Kredit
Im Sprachgebrauch hat es sich inzwischen eingebürgert, dass man von einem Darlehen bei einer Geldanleihe mit höheren Summen und längeren Laufzeiten spricht und von einem Kredit bei entsprechenden niedrigeren Summen und kürzeren Laufzeiten. So findet man beispielsweise vor allem bei der Immobilienfinanzierung das Darlehen wieder, wobei auch hier teilweise von einem Kredit mangels fehlender Abgrenzung gesprochen wird. Bei Konsumkreditet, also für die Finanzierung von weniger kostspieligen Konsumwünschen trifft man hingegen häufig die Bezeichnung Kredit wieder. Kredite kann man in kurzfristige Kredite, mittelfristige Kredite und langfristige Kredite unterscheidet, wobei langfristige Kredite dann wiederum als Darlehen bezeichnet werden müssten.
Fazit:
Ein Kredit ist kein Darlehen, aber ein Darlehen ein Kredit. Beide unterscheiden sich hauptsächlich in der Höhe der Geldanleihe und der Dauer der Laufzeit. Auch rechtlich gibt es einige Unterschiede, im Sprachgebrauch werden beide Begriffe aber dennoch häufig synonym verwendet.
In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.
Thomas Seibold meint
Diese Erklärung ist so nur teilweise richtig! Der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen besteht in der Tat in der Höhe der geliehenen Summe UND in der Form des dafür beliehenen Pfandes!! Für einen Kredit wird in der Regel KEIN Pfand verlangt, hier genügt der Beleg und Nachweis des regelmäßigen Einkommens und die Tragbarkeit der Anuität für die Rückzahlung. Beim Darlehen wird zusätzlich ein Pfand verlangt.
Christian meint
Hallo Thomas (ich hoffe ich darf dich duzen),
besten Dank für deine Anmerkung. Aber woher kommt das, dass bei einem Darlehen zusätzlich ein Pfand verlangt wird? Die vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag gemäß § 488 BGB sehen solch ein Pfand zumindestens nicht vor.
Oder hängt das einfach damit zusammen, dass beim Darlehen größere Beträge und/oder längere Laufzeiten im Spiel sind und deshalb eine weitere Absicherung nötig ist?
Beste Grüße
Christian von finanzeinstieg.de