Als Freiberufler, Selbstständiger oder auch als Verantwortlicher für Rechnungen in kleine und mittelständische Betriebe kennt man wahrscheinlich die nachfolgende Situation zu genügend: Man hat eine Leistung für einen Kunden erbracht, die Rechnung ist auch schon geschrieben und verschickt und nun wartet man nur noch bis das Geld eintrifft. Und man wartet und wartet und wartet … Um den ganzen Prozess beim Zahlungsverzug zu beschleunigen werden Mahnungen verschickt und im Fall der Fälle muss sogar der Gerichtsvollzieher ran. Für alle Beteiligten kostet das Geld und Nerven und auf Seiten des Gläubigers auch Personaleinsatz und damit Arbeitskraft, die nicht anders genutzt werden kann. Damit sich nun genau dieses Personal um die wirklich wichtigen Dinge kümmern kann, kommt nun Factoring ins Spiel, bei dem die Forderungen einfach an eine neue, dritte Partei abgetreten wird, die sich nun ihrerseits um die Eintreibung des Rechnungsbetrags kümmert.
Inhaltsverzeichnis
Erklärung
Beim Factoring sind drei Parteien vertreten. Zum einen das Unternehmen/Selbständiger/Freiberufler das eine Forderung gegen einen Forderungsschuldner (Debitor) hat, da eine entsprechende Leistung erbracht wurde (oder noch erbracht wird). Dies ist die klassische Konstellation bei fast jeder Geschäftsbeziehung. Beim Factoring schaltet sich nun noch eine dritte Partei ein, entweder ein Kreditinstitut oder ein Spezialunternehmen, das man Factor nennt. Die Partei mit der offenen Forderung gibt diese Forderung nun an den Factor ab. Der Factor bezahlt den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise und wendet sich nun seinerseits an den Gläubiger, um von diesem das Geld zu erhalten. Man spricht dabei von einem echten Factoring, wenn das Risiko des Forderungsausfalls an den Factor übertragen wird. Beim unechten Factoring tragt der ursprüngliche Gläubiger weiterhin das Risiko des Forderungsausfalls (auch Delkredererisiko genannt).
„Methode der Absatzfinanzierung, bei der der Lieferbetrieb seine Forderungen aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut verkauft, das meist auch das volle Kreditrisiko übernimmt“
Generell bietet Factoring drei Funktionen:
- Finanzierung: Factor bezahlt sofort ein Großteil der offenen Rechnung
- Delkredereschutz: Factor übernimmt Ausfallrisiko der Forderung
- Service: Factor übernimmt Debitorenbuchhandlung, Mahn- und Inkassowesen
Je nach Art des Factorings (siehe dazu unten mehr) kann der Factoring-Kunde auf die eine oder andere Funktion verzichten, wenn er nicht alle Leistungen vom Factor benötigt.
Kosten
Natürlich übernimmt der Factor nicht umsonst die Kosten für einen evtl. Zahlungsausfall, weil der Schuldner nicht zahlen kann. Dementsprechend nimmt der Factor für die Übernahme der Zahlungsforderungen eine Factoring-Gebühr. Diese Gebühr setzt sich in den meisten Fällen prozentual auf den Umsatz und aus Zinsen zusammen.
Beispiel
Unternehmen A hat ein Jahresumsatz von 5.600.000 Euro und nimmt die Factoring-Dienstleitung des Factors X in Anspruch. Die Durchschnittliche Finanzierungs-Inanspruchnahme beträgt 400.000 Euro. X verlangt dafür eine Factoringgebühr von 0,30% und einen Zins von 3,5% p.a.. Bei einer Auszahlungsquote von 90%.
Dementsprechend ergeben sich:
- Factoringgebührt p.a.: 16.800 Euro
- Zinskosten p.a.: 14.000 Euro
- Kosten p.a.: 30.800 Euro
- Kosten in % auf Umsatz: 0,55%
Weiteres Beispiel im Video
Vorteile und Nachteile
Nachfolgend findet man die Factoring Vorteile und Nachteile aufgelistet und zusammengefasst.
Vorteile
- Verbesserung der Liquidität
- Bilanztechnisch: Gekürzte Bilanzsumme, damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitalanteils
- Gewerbesteuerersparnis, durch Tilgung einer möglichen Dauerschuld und damit verbundene Senkung des Gewerbeetrags
- Nicht mit Eintreibung der offenen Forderungen beschäftigt (Factor übernimmt das Mahnwesen und Inkasso), dementsprechend Einsparungen in der Verwaltung (Personal, Sachkosten usw.)
- Vermeidung eines kompletten Zahlungsausfalls
- Planungssicherheit, da Zahlungen garantiert werden
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Nachteile
- Kosten für das Factoring
- evtl. Imageprobleme bei offenen Factoring
- teilweise Factoring nicht möglich, bei Abtretungsverbot in AGB
Arten von Factoring
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Factoring. Nachfolgend sollen einige davon kurz vorgestellt und charakterisiert werden.
Formen des Factorings im Vergleich
Echtes vs. Unechtes Factoring
Das echte bzw. unechte Factoring wurde bereits oben in der Einleitung angesprochen. Beim echten Factoring übernimmt der Factor auch das Risiko des Zahlungsausfalls, beim unechten Factoring hingegen nicht. Man sieht deshalb in der Rechtsprechung und Literatur das unechten Factoring auch als eine Art Darlehen an. In Deutschland ist das echte Factoring vorherrschend.
Full Service vs. Inhouse Factoring
Beim Full-Service Factoring bietet der Factor das komplette Dienstleistungsspektrum an. Das bedeutet, dass er sowohl die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und auch das Inkasso selbst in die Hand nimmt. Beim Inhouse-Factoring (auch Bulk-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt) übernimmt der Factorn nicht alle diese Aufgaben. So verbleibt beispielsweise die Debitorenbuchhaltung einschließlich Mahnwesen beim Kunden.
Offenes vs. Stilles Factoring
Der Unterschied zwischen dem offenen und dem stillen Factoring liegt darin, ob der Schuldner (Debitor) über die Abtretung der Forderung informiert wird. Beim offenen Factoring (auch Notification Factoring genannt) ist dies der Fall. Beim stillen Factoring wird der Schuldner hingegen nicht informiert und die Abtretung bleibt für ihn dementsprechend unsichtbar. Problematisch ist das stille Factoring vor allem für den Factor, da er nicht die Forderung verifizieren kann und sein Kunde ihn dementsprechend auch betrügen könnte, indem er ihm in betrügerischen Absichten Forderungen weitergibt, die gar nicht real existieren.
Eine Zwischenstufe zwischen offenen und stillen Factoring ist das sogenannte halb-offene Factoring. Zwar wird der Schuldner, wie beim stillen Factoring, nicht über die Abtretung informiert, dafür teilt man diesem aber eine Bankverbindung bzw. Konto mit, auf der er das Geld einzahlen soll. Dieses Konto wiederum gehört dem Factor, der so direkt an den Zahlungsrückfluss gelangt.
Fälligkeits-Factoring
Beim Fälligkeits-Factoring findet keine Vorfinanzierung der Forderung statt. Es entfällt damit die Finanzierungsfunktion. Der Factor begleicht also nicht gleich mit Übernahme der Forderung diese beim Unternehmen, sondern erst, wenn diese auch tatsächlich fällig wird bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner auch tatsächlich gezahlt hat. Für Unternehmen die nicht sofort Liquidität benötigen, dennoch aber beim Debitorenmanagement entlastet werden wollen, kann sich diese Factoring-Art anbieten. Im Normalfall handelt es sich beim Fälligkeits-Factoring um einen Sonderfall des echten Factorings, d.h. es findet dennoch eine Risikoabsicherung durch den Factor statt.
Factoring-Unternehmen
Factoring-Unternehmen gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Auf bestimmten Vergleichsportalen kann man sich ganze Listen von verschiedenen Unternehmen anzeigen lassen, die Factoring anbieten. Insbesondere Banken sind hier auch oft vertreten. Auch im neuen FinTech-Bereich gibt es schon erste Factorer, wie beispielsweise Decimo (siehe hierzu auch meinen ausführlichen Decimo Test).
Quellen und Verweise
- Mittelstand – Motor und Zukunft der deutschen Wirtschaft, Kapitel: Factoring als Baustein im Finanzierungsmix, von Hendrik Harms
- Leasing und Factoring von Wolfgang Grundmann
- https://de.wikipedia.org/wiki/Factoring
Bildquelle: Taschenrechner mit Geld von WerbeFabrik/pixabay.com
In meinem Studium der Informationswirtschaft bin ich in zahlreichen Vorlesungen mit der Theorie der Finanzmärkte konfrontiert worden. Dieses Wissen und meine praktische Erfahrung rund um das Thema Finanzen möchte ich mit euch hier auf meinem Blog finanzeinstieg.de teilen.
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