Die Bundesliga-Saison ist vorbei, die Auf- und Absteiger stehen fest. Idealer Zeitpunkt also um einmal über Fußball-Aktien zu sprechen, bzw. über Aktien von Fußball-Clubs. Insbesondere die Aktie von Borussia Dortmund hat gezeigt, welche Probleme auf Anleger warten, wenn sie ihr Geld einem Fußball-Verein anvertrauen, der den Weg zur Aktiengesellschaft angetreten hat. [Weiterlesen…]
Fussball Aktien kaufen – Wenn der Club zum Investment wird
Finanz-Englisch: Was ist ein Net Buyer und was ein Net Seller?
Im Börsen-Englisch stößt man schnell mal auf den Begriff des Net Buyers bzw. des Net Sellers. Doch was versteht man unter diesen Net Trader?
Net Buyer
Ein Net Buyer nennt man eine Person, die mehr kauf, als sie verkauft. Sie begibt sich damit auf eine Long-Position (Net Long Position), bei der sie auf steigende Preise und damit größere Profite hofft.
Net Seller
Ein Net Seller ist genau das Gegenteil zum Net Buyer. So ist ein Net Seller eine Person, die mehr verkauft, als sie kauft.
Freistellungsauftrag
Letzte Aktualisierung: 22.06.2019
Jeder Privatanleger in Deutschland, also egal ob Sparer oder Aktionär, sollte wissen was ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist und wie man diesen richtig stellt. Dieser Artikel umfasst deshalb alle Antworten rund um Fragen über den Freistellungsauftrag.
[Weiterlesen…]Debeka akzeptiert Sonderzahlungen nicht mehr
Den Bausparkassen geht es ja heutzutage bekanntlich richtig dreckig. Nach den fetten Jahren, in denen mit dem Geld der Anleger viel Geld verdient wurde, sieht man sich nun in der aktuellen Niedrigzinsphase mit der anderen Seite der Medaille konfrontiert. Während auf dem Kapitalmarkt die Zinsen im Keller sind, müssen die Bausparkassen ihren fleißigen Sparer weiterhin die vertraglichen zugesicherten Zinssätze gewähren, die oft bei drei Prozent und höher liegen. Ein Dilemma, doch in der Finanzwelt weiß man an wen man sich wenden muss: An den Kunden. Da wird dann mit (zweifelhaften) Kündigungen gedroht oder die eigenen AGB bis an die gesetzliche Grenze (und wohl teilweise auch darüber hinaus) zu Lasten des Kunden ausgelegt.
Diese Strategie scheint auch die Debeka zu verfolgen, bei der ich selbst einen Bausparvertrag besitze und in der letzten Zeit mehrfach Post deshalb bekommen habe. Erst kürzlich teilte man mit mir, dass mit meiner letzten Lastschrift, die für das laufende Kalenderjahr zulässige Regelsparbetrag überschritten sei. Damit würde es sich um eine Sonderzahlung handeln, „nach § 2 Absatz 2 unserer Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)“. Weiter heißt es: „Sonderzahlungen akzeptieren wir immer nur dann, wenn wir sie im Interesse unserer Bauspargemeinschaft anlegen können. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist dies jedoch nicht möglich, so dass wir Ihre Einzahlung nicht akzeptieren können.“ (bei meiner Sonderzahlung ging es übrigens um 2 Euro!)
Ich hab dann mal in den ABB aus dem Jahr 2005, als ich den Bausparvertrag unterzeichnet habe, nachgeschaut, was denn in dem genannten § 2 Absatz 2 ABB steht. Dieser lautet wie folgt: [Weiterlesen…]